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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Telefonmarketingaktionen. Die Erfüllung
erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend
"Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Listen gemäß beidseitig unterzeichnetem
Vertrag abzutelefonieren. Erfolgt die Durchführung nicht rechtzeitig, kann ggfls.
Schadensersatz geltend gemacht werden. 2. Bei fehlerhafter Lieferung der
Auswertung ist das Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, eine Nachbesserung
vorzunehmen. Falls diese unmöglich oder mindestens zweimal fehlgeschlagen ist,
unzumutbar verzögert oder dem Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung durch
den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) zu. 3. Ein Fehler bei der Durchführung im vorgenannten Sinne liegt
nicht vor, wenn die beanstandete Durchführung durch die Verwendung nicht
geeigneter Datensätze, Soft- oder Hardwarefehler (z. B. Browser) oder durch
Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall
bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder
nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher)
kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb
des Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen, oder durch den
Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder
addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten
Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die
nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind, hervorgerufen wird. 4. Sollten
Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht
berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung
ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche
erforderlichen Nutzungsrechte der Kundendaten erworben oder selbst erhoben hat
und frei darüber verfügen kann. 2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von
allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-,
wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen
bei dem Unternehmen entstehen können. 3. Der Auftraggeber ist für die
rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Datensätze
verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Daten gemäß den
in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der
Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit
nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung
auftreten. 4. Können Aufträge aus Gründen, die im Risikobereich des
Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die
vereinbarte Durchführung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft
dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung,
so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen. 5. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem
Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu
übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit
an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu
ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung
nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das
Unternehmen zu zahlen.
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die
Durchführung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine
Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn die Durchführung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder
sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt. 2. Der Auftraggeber hat das Recht,
über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber
kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Datenmaterial zur
Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf
Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft diem Unternehmen an der
Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung Verschulden, so sind von diesem
Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen
bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind
ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine
Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene
Kosten verlangen.
V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und
muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn
fallen keine Stornogebühren an.
VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils
gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes
vereinbart wurde. 2. Preisänderungen für die Durchführung von Kampagnen für
vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie von dem
Unternehmen einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden.
In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb
von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden
muss.
VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen,
laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden
Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese
werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht. 2. Mit der Erstellung des Auftrages wird die
ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden
anerkannt.
VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder
durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Vertrag, Brief, Fax oder E-Mail
seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des
Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte
Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Vom Auftraggeber mündlich
erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur
wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind. 3. Für die
Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen
Preislisten des Unternehmens.
IX. Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der
Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Kampagnen bestimmte
Ergebnisse erzielt werden können. 2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. 3. In allen
anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der
Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein
Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
X. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit
sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten
Informationen. 2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte
fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten,
auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt
wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle
Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für
Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen
und Mailinglisten.
XI. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von
Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine
Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors
nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des
Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den
Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu
machen. 2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Sollten
einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XIV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem
Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer
schriftlicher Vereinbarungen. 2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen
einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann
das Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung
zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender
früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. 3.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug,
so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem
Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden
nachweist. 4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst
nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
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